Über die Landkreisgrenze
Über die LandkreisgrenzenFür Fahrten von und zu Zielen außerhalb des Verbundgebiets gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens bzw. des jeweiligen Verkehrsverbunds.
Über die Landesgrenze in die Schweiz
Im grenzüberschreitenden Verkehr wird das Schweizer General- und Halbtax-Abo, die Schweizer Junior- und Enkelkarte sowie die BahnCard der Deutschen Bahn AG nicht anerkannt.
