- Muss man beim Umsteigen von Bahn auf Bus oder von Bus auf Bus jeweils einen neuen Fahrschein lösen?
- Nein. Durch den Zusammenschluss aller Verkehrsunternehmen im Landkreis Lörrach zur Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH ist ein problemloses Umsteigen ohne Nach- oder Neulösen möglich. Diese Regelung gilt für alle Fahrscheinangebote (Einzelfahrscheine, Zeitkarten . . .)
- Können mehrere Personen gleichzeitig die PunkteCard benutzen?
- Ja. Dazu ist nur notwendig, die jeweils errechnete Punktzahl für jede
Person getrennt zu entwerten. Bei einer Gruppe ab 10 Personen empfiehlt
sich ein Gruppenfahrschein
- Erhält man RVL-Fahrscheine auch in den Nachbarverbünden?
- Da die Fahrscheine des RVL ausschließlich Verbundfahrscheine sind, also
nur für den Nahverkehr innerhalb des Verbundgebiets gelten, sind diese
auch nur innerhalb des Landkreises Lörrach erhältlich. Für Fahrten von
und zu Zielen außerhalb des Verbundraumes des RVL gelten die Tarife und
Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens.
- Erhält man Fahrscheine in der RVL-Geschäftsstelle?
- Die RVL-Geschäfsstelle ist keine Verkaufsstelle von Fahrscheinen. Einzig die die Abonnements von JobCard, RegioCard und Nachbarkarte sind über die RVL-Geschäftsstelle erhältlich.
- Können Schwerbehinderte im Landkreis Lörrach kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?
- Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen folgende Ausweise, wenn sie mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind:
- Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
- Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen
Personennahverkehr (grün/orange).
- An wen muss man sich wenden, wenn in einem Fahrzeug etwas liegengelassen wurde?
- Hierfür ist das jeweils genutzte Verkehrsunternehmen zuständig. Welches der 8 Verkehrsunternehmen auf welcher Strecke fährt, erfahren Sie im Linienverzeichnis.
- Verlust von Gegenständen im
- Zug DB Tel. 004161 / 69 01 251
- Zug SBB: Tel. 07621 / 42 06 80
- Bus SWEG: Tel. 07621 / 96 88 0
- Bus Südbadenbus Tel. 07622 / 40 94
- Kann man die JobCard auch in der Freizeit nutzen?
- Selbstverständlich. Am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen können Sie mit Ihrer JobCard oder einer anderen Erwachsenen-Zeitkarte sogar im gesamten Landkreis die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und zusätzlich bis zu vier Kinder oder alle eigenen Kinder (bis 14 Jahre) kostenlos mitnehmen.
- Endet der JobCard-Vertrag automatisch nach einem Jahr?
- Wenn die JobCard nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr und wird dem Kunden zugeschickt.
- Gibt es Ermäßigungen mit der BahnCard innerhalb des RVL?
- Die BahnCard gilt ausschließlich für Fahrten mit der Bahn im
Fernverkehr, d.h. innerhalb des RVL-Verbundgebiets gibt es mit der
BahnCard keine Ermäßigungen.
- Wer ist zuständig bei Zugverspätungen?
- Bei Zugverspätungen für die Hochrheinstrecke Waldshut-Basel und die Oberrheinstrecke Basel-Freiburg wenden Sie sich bitte an RAN (Regionaler Kundendialog Nahverkehr) der DB Regio.
Tel. 01805 / 99 66 33 (14 Ct. /Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend; max. 42 Ct.) - Bei Zugverspätungen für die Wiesentalstrecke Zell-Basel und die Strecke Steinen-Weil am Rhein wenden Sie sich bitte an die SBB Tel. 07621 / 42 06 80
- Der PunkteCard-Entwerterautomat am Bahnsteig ist defekt. Was tun?
- Bitte begeben Sie sich im Zug unverzüglich und unaufgefordert zum Zugbegleiter und melden Sie ihm dies. In diesen Fällen ist ausnahmsweise eine Entwertung durch das Kontrollpersonal im Zug möglich.